Thomas Schwenke ist einer der bekanntesten “Social Media Anwälte” Deutschlands. In seinem Buch “Social Media Marketing & Recht”, erschienen im O´Reilly Verlag, hat er alles Wissenswerte zum Thema ausführlich zusammengefasst - und zwar so, dass auch der juristische Laie den Durchblick behält. Im Interview erzählt Thomas von der Entstehung des Buches, erklärt uns seine Meinung zum Urheberrecht und beantwortet einige unserer rechtlichen Fragen. Und mit ein bisschen Glück könnt Ihr bei unserem Gewinnspiel sein Buch gewinnen.
Hallo Thomas, Du gehörst zu den bekanntesten Social Media Anwälten Deutschlands, in diesem Jahr ist Dein Buch “Social Media Marketing und Recht” im O´Reilly Verlag erschienen. Vorher warst Du auch mal Finanzwirt und Webdesigner. Wie kam es zu Diesem Werdegang?
Thomas Schwenke: Der Finanzweg war quasi familiär vorgegeben. Daher habe ich zuerst an einer Fachhochschule das Steuerrecht studiert und war anschließend als Finanzbeamter, zuletzt als Regierungsrat tätig. Parallel dazu habe ich Jura studiert, war aber schon während des Steuerstudiums selbständig als Webdesigner, Programmierer und anschließend im Marketing unterwegs. Beide Wege fand ich sehr spannend und wollte auf keinen verzichten. Die Konsequenz war beides zu verbinden, so dass ich jetzt vor allem Marketingagenturen, Webentwickler und Programmierer berate.
Wie kamst Du auf die Idee das Buch zu schreiben und wie entstand Deine Zusammenarbeit mit dem O´Reilly Verlag?
Thomas Schwenke: Die Buchidee entstand eher spontan. Ich blogge sehr viel und Mitte 2010 schrieb ich für allfacebook.de eine 15-teilige Reihe zum Thema „Facebook-Marketing & Recht“. Die kam so gut an, dass wir daraus ein kostenloses E-Book erstellten. Dieses wurde innerhalb weniger Tage 25.000 Mal herunter geladen, woraus insgesamt ca. 50.000 Downloads geworden sind.
Anschließend meldeten sich einige Verlage – vor allem aus dem Self-Publishing-Bereich – und schlugen vor aus dem E-Book ein „echtes Buch“ zu machen. Die Idee fand ich verlockend, jedoch wollte ich die Inhalte erweitern und mich weniger auf den Vertrieb und das Lektorat konzentrieren. Annette Schwindt, die Autorin des Bestsellers „Das Facebook-Buch“, empfahl mir ihre Lektorin Susanne beim O’Reilly Verlag. Dann ging es ganz schnell. Ich reichte mein Exposé ein und hatte innerhalb einer Woche den Vertrag unterschrieben. In aller Ausführlichkeit habe ich über die Buchentstehung in meinem Blog berichtet.
Du hast jetzt die Möglichkeit, Dein Buch anzupreisen. Wer sollt Dein Buch im Schrank stehen haben?
Thomas Schwenke: Marketing und Social Media setzen ein rechtliches Grundwissen voraus. Sei es bei Bilderrechten, Umgang mit Konkurrenten, Abmahnungen oder Fragen der Haftung für Mitarbeiter, Links oder nutzergenerierte Inhalte. Das Buch vermittelt dieses Wissen mit vielen Beispielen, Bildern und Checklisten. Es richtet sich an Praktiker und verzichtet daher auf juristische Fachsprache und Paragraphen. Das heißt, es ist Recht zum Verstehen – und wenn ich die bisher nur positiven Rezensionen lesen, dann bietet es auch viel Spaß beim Lesen. Wer sich überzeugen möchte – hier geht es zur Leseprobe.
Alles rund um Social Media entwickelt sich unheimlich schnell: Neue AGB, neue Datenschutzbestimmungen bei Facebook usw. Wie kann man da als User den Überblick behalten?
Thomas Schwenke: Die Details sind kaum zu erfassen. Daher versuche ich auch im Buch oder in meinen Workshops eher ein Grundverständnis zu entwickeln, worauf man achten muss und was relevant ist. Das ist in etwa wie beim Autofahren. Es gelingt uns mit Kenntnis der Grundregeln ganz gut, obwohl kaum jemand die einzelnen Straßenverkehrsordnungsvorschriften kennt.
Aktuell gibt es große Diskussionen zum Thema Urheberrecht. Wie ist Deine Meinung dazu? Hast Du eine Lösung parat?
Thomas Schwenke: Ich bin auf jeden Fall kein Verfechter der Extrempunkte. D.h. ich bin weder für die Abschaffung des Urheberrechts noch dafür, dass es in der derzeitigen Fassung beibehalten wird. Das Urheberrecht soll die Kultur und die Demokratie fördern. Allerdings muss ein Recht auch auf die Wirklichkeit Rücksicht nehmen. Diese hat sich mit dem digitalen Netz umfassend geändert. Jeder Nutzer kann heute einfach Inhalte erstellen, verarbeiten und vertreiben. Dies sind bereits wesentliche Beiträge zur Kultur und Demokratie, die durch das bestehende Gesetz erheblich gehemmt werden.
Gleichzeitig besteht aber auch die Notwendigkeit teure und umfangreiche Projekte wie Bücher oder Filme zu finanzieren. D.h. das Urheberrecht sollte Investitionen schützen, aber die Nutzer dort nicht behindern, wo eh kein Geld zurück fließen würde. Vor allem die nichtkommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten sollte daher erlaubt sein.
Kannst Du uns ein paar praktische Tipps zu folgenden Punkten geben:
1. Ich betreibe eine Blog und binde dort Bildmaterial ein was ich von einer anderen Webseite kopiert habe. Reicht es aus wenn ich nur die Quelle nenne oder begehe ich hier Diebstahl.
Thomas Schwenke: Das reicht nicht aus. Grafiken und Fotografien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Erlaubnis der Urheber verwendet werden. Die bloße Angabe der Quelle ist nicht ausreichend. Hier wird oft das Zitat ins Feld geführt. Aber das gesetzlich zulässige Zitat setzt voraus, dass die Übernahme des Bildes notwendig ist, um eigene Gedanken und Ausführungen zu stützen. Z. B. wenn ich über einen tollen Zeichner berichte, darf ich eines seiner Bilder zeigen.
2. Wie ist es wenn ich einen Screenshot von einer Webseite mache und diesen dann auf meinem Blog/Webseite veröffentliche?
Thomas Schwenke: Ein Screenshot ist nichts anderes als die direkte Kopie eines Bildes. D.h. es gelten dieselben Voraussetzungen, wie bei der Übernahme des Bildes selbst.
3. Als Unternehmen möchte ich YouTube, Vimeo oder Flickr für gewerbliche Zwecke nutzen? Ist das rechtlich in Ordnung?
Thomas Schwenke: Youtube und Flickr ja, Vimeo nein. Denn Vimeo steht nur Privatnutzern und Künstlern zur Verfügung. Das zeigt, warum es so wichtig, ist die Nutzungsbedingungen zu lesen. Vor allem Unternehmen sollten das beachten.
4. Ich bin Fotograf, Autor oder Designer. Einerseits möchte ich meine Werke im Netz präsentieren, andererseits möchte ich sie schützen. Wie mach ich das am besten?
Thomas Schwenke: Das Urheberrecht entsteht automatisch. Die Angabe von ©-Zeichen ist nicht notwendig. D.h. rechtlich ist der Schutz schon erreicht. Auf der anderen Seite stehen die Nutzer, welche gerne mit den Inhalten arbeiten oder sie bei sich präsentieren würde. Hier schlage ich einen Mittelweg vor. Dieser kann zum Beispiel in der Freigabe der eigenen Inhalte unter bestimmten Bedingungen bestehen. Zum Beispiel können einige Bilder kostenlos zur Nutzung bereit gestellt werden, solange der Name des Urhebers genannt wird und die Nutzung nicht kommerziell ist. Dabei helfen die Creative Commons Lizenzen, die einfach zu verstehen und anzuwenden sind. Das ist auch der Grund, warum ich Ihnen einen ganzen Abschnitt in meinem Buch gewidmet habe.
5. Wie sieht es mit dem Urheberrecht bei Facebook aus? Worauf muss ich als Nutzer achten?
Thomas Schwenke: Hier gilt dasselbe wie im anderen Netz auch. Das heißt, bevor ich ein Bild bei Facebook hochlade, brauche ich eine Einwilligung der Urheber. Praktisch denkt daran keiner, was wieder zeigt, wie weit die Wirklichkeit vom Gesetz entfernt ist. Solange die Bilder in geschlossenen Freundeskreisen sichtbar sind, ist es praktisch kein Problem. Auch lassen sich die Facebookprofile, anders als Websites, nicht nach Bildverstößen durchsuchen. Das gilt nicht für Profilbilder und Titelbilder, bei denen ich das Urheberrecht beachten sollte.
Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Schwenke, Dipl.FinWIrt(FH), LL.M. (Auckland) berät Gründer sowie Unternehmen in Rechtsfragen zum Social Media Marketing, Datenschutz, Vertragsrecht und Schutz geistiger Rechte. Des Weiteren hält er Workshops und Vorträge zu diesen Themen. Vor seiner Niederlassung als Rechtsanwalt leitete er eine Agentur für Onlinemarketing und Webdesign. Kanzleiseite & – Blog: spreerecht.de
Neugierig geworden?
Dann könnt ihr hier ein Exemplar von “Social Media Marketing & Recht” gewinnen. Einfach auf unserer Facebook-Seite am Gewinnspiel teilnehmen. Am Freitag den 11. Juni 2012 informieren wir den glücklichen Gewinner per E-Mail .
Der O’Reilly Verlag ist die deutsche Niederlassung des international erfolgreichen Verlages O’Reilly Media, Inc. O’Reilly publiziert Bücher über Computertechnologien für Entwickler, Administratoren und Anwender. Die aktuellen Schwerpunktthemen der Veröffentlichungen sind Programmierung von Software, Websites und mobilen Anwendungen, Betriebssysteme, Netzwerke, Webdesign, digitale Fotografie und Social Media.
Thomas Schwenke
eBook Ausgabe: Social Media Marketing und Recht (eBook-Bundle: PDF + EPUB)

am 31. Mai 2012
Die Anwendung kann auf ALLE meine Informationen zugreifen??!! Das hättet ihr auch eleganter lösen können. :-(
bg Lo